Samstag, 2. Januar 2010

Aus dem technischen Regulativ des Eidgenössischen Schwingverbandes.

Art. 2 Bestimmungen für die Schwinger
a) Antreten
Die Schwinger haben zum Appell pünktlich und in der vorgeschriebenen
Kleidung anzutreten. Verspätet erscheinende oder unkorrekt
gekleidete Schwinger können vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
b) Bekleidung
Sennenschwinger:
- strapazierfähiges, farbiges, jedoch nicht grelles Hemd, dunkle
lange Hose (keine Mode- oder Fantasiehemden).
Turnerschwinger:
- weisses Leibchen mit kurzen Ärmeln und lange, weisse Hose.
Die Bekleidung muss zweckmässig, sauber und frei von Aufschriften
und Werbung sein."

Art. 5 Schwinghosen
"a) Beschaffenheit
Als Schwinghosen sind solche aus Zwilchstoff und mit Ledergurt
zulässig. Der ESV erlässt Weisungen über deren Beschaffenheit.
b) Grösse und korrektes Tragen von Schwinghosen
Der Schwinger hat Schwinghosen zu verwenden, die seiner Körpergrösse
entsprechen. Weiter Bestimmungen hat der ZV ESV in der
Weisung «Korrektes Tragen von Schwinghosen» festgelegt.
c) Ausgangsstellung
Vor Wettkampfbeginn sind die Schwinghosen satt zu schliessen.
Der Ledergurt muss eingeschlauft sein und die Gestösse sind hochzukrempeln."

Art. 6 Wettkampfbestimmungen
"a) Begrüssung
Vor Beginn des Ganges begrüssen sich die Schwinger mit Handschlag
als Zeichen der friedlichen Austragung des Kampfes und der
gegenseitigen Achtung.
b) Grifffassen, Regeln, Beginn des Ganges
Die Kampfrichter haben das Grifffassen vor Beginn des Ganges und
nach jedem Unterbruch zu überwachen.
Das Grifffassen hat stehend und nach folgenden Regeln zu geschehen:
- zuerst rechte Hand bis Mitte Rücken;
- es darf höchstens mit Daumen, Zeige- und Mittelfinger Stoff gefasst
werden;
- es muss aber mindestens mit der ganzen Hand im hinteren Einschnitt
am Gurt gefasst werden;
- anschliessend stehen beide Schwinger zurück;
- die linke Hand fasst von unten am rechten, hochgekrempelten
Gestöss des Gegners Griff;
- der Griff muss bis mindestens Mitte Oberschenkel ermöglicht
werden.
Das Eindrehen der linken Hand vorne am Gestöss des Gegners vor
dem «GUT» des Kampfrichters ist verboten. Klemmen des rechten
Armes des Gegners und gleichzeitiges Festhalten des eigenen
Schwinghosengürtels, Daumen-, Eindreh- und Schrumpfgriffe sowie
anderweitige Bevorteilungen sind nicht gestattet. Der Daumengriff
ist während der ganzen Dauer des Ganges verboten.
Vor Beginn des Ganges muss jeder Schwinger zurückstehen und
die gleiche Ausgangsstellung einnehmen.
Mit dem «Gut» des Kampfrichters gilt der Gang als eröffnet. Der beschriebene
Ablauf wird bei jedem neuen Grifffassen wiederholt."

Art. 8 Gangende
"Ein Gang gilt als beendet, wenn ein Gegner besiegt oder die
Kampfdauer abgelaufen ist und der Kampfrichter «fertig» geboten
Die letzte Minute (oder beim Versäumnis die Restzeit) ist vom Platzkampfrichter
anzusagen.
Unverzüglich nach Beendigung des Ganges verabschieden sich die
Schwinger mit Handschlag. Der Sieger wischt dem Unterlegenen
das Sägemehl vom Rücken."

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